Seminarinhalte
- Internationale Zuständigkeit, Abgrenzung Brüssel lla-VO und Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ), Grundregel und Ausnahmen
- Zuständigkeit bei Wegzug des Kindes im laufenden Verfahren
- Anwendbares Recht – wer hat die Obsorge kraft Gesetzes? Welches Recht ist auf Entscheidungen anzuwenden?
- Anerkennung und Durchsetzung ausländischer Entscheidungen, Differenzierung nach Entscheidungen aus EU-Staaten und aus Drittstaaten, Gründe für die Versagung der Anerkennung
- Beispiele
Der WEBCAST wird im Umfang von 42 Minuten gemäß §§ 36 iVm 35 Abs 2 RL-BA 2015 angerechnet.
Die Anwaltsakademie legt großen Wert auf die Gleichberechtigung der Geschlechter. Das im Interesse der Verständlichkeit verwendete generische Maskulinum umfasst gleichermaßen Frauen und Männer.
UNLIMITIERTE NUTZUNGSDAUER
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